Hinweise und Informationen für Patienten und verordnende Praxen
Ergotherapie ist ein Heilmittel und kann von Ihrem Arzt (Haus- oder Facharzt) oder auch von Ihrem Psychotherapeuten verordnet werden. Sie ist für den Patienten wie alle Heilmittel zuzahlungspflichtig, wenn Sie nicht bereits von der Zuzahlungspflicht befreit sind.
Eine ergotherapeutische Einheit dauert, je nach Erkrankung und Verordnung, zwischen 45 und 180 Minuten. Sie findet 1-5 Mal pro Woche als Einzel- oder Gruppenbehandlung statt. Dies kann in der Praxis, bei Ihnen Zuhause oder am Arbeitsplatz geschehen. Ergotherapie kann auch als Videobehandlung stattfinden.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Therapeuten über eine ergotherapeutische Behandlung und lassen Sie sich eine Verordnung ausstellen. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir besprechen gemeinsam die Behandlung und den weiteren Verlauf.
Haben Sie Fragen, z.B. zu Verordnung oder Zuzahlung? Senden Sie uns gerne eine Mail.
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